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Dem Mieter werden die bezahlten Einmalbeträge minus 1% pro Jahr der Mietdauer, sowie die von der gemeinnützigen Bauvereinigung übernommenen Verpflichtungen (also insbesondere aushaftende Darlehen) angerechnet. Weiters werden nicht verbrauchte Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge über die sogenannte Grundstufe hinaus in die Rücklage des (künftigen) Wohnungseigentumsobjektes übertragen.