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FREITAG
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Kontakt: 0316 / 8054
Rechtsform | geförderte Mietwohnung |
Zimmer | 3 |
Lage | 1. Obergeschoss |
Nettonutzfläche | 77.71 m2 |
Kaution (einmalig) | € 2.240,00 |
Monatliche Miete inkl. BK und HK brutto | € 751,54 |
fGEE Gesamtenergieeffizienzfaktor: | 1,112 |
HWB Heizwärmebedarf: | 72 kWh/m²a |
HWB Energieklasse: | C |
Ausstattung: | 1 PKW-Abstellplatz im Freien Abstellraum Bad WC Balkon Kellerabteil Küche Vorraum 3 Zimmer |
Bezug möglich ab: | sofort |
Wohnunterstützung: | ja |
Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss und teilt sich ein in!
Weiters ist der Wohnung ein Kellerabteil sowie ein PKW-Abstellplatz zugeteilt.
Die Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim liegt auf einer Anhöhe über dem Murtal am südlichen Fuße des Tauerns.
Wie es die Anschrift schon verrät, ist das Wohnhaus am Marktplatz tatsächlich sehr zentral gelegen.
Alle Wege des täglichen Bedarfs lassen sich zu Fuß erledigen, darüber hinaus ist die Stadtgemeinde Judenburg mit dem eigenen KFZ in nur 12 Minuten erreichbar.
Unser sauberes Kleinparteienhaus mit gut funktionierender Nachbarschaft verspricht Wohnen in Grün- und Ruhelage - natürlich mit Balkon.
Drei große Wohnräume mit idealen Grundrissen warten darauf geschmackvoll eingerichtet zu werden. Alle Zimmer sind getrennt begehbar.
Die Wohnung kann ab 01.01.2023 gekauft werden:
Kaufpreis: € 117.399,61
Monatl. Kosten: € 246,75
Senden Sie uns auf kurzem Weg Ihre Kontaktanfrage und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.
Der Schlüssel zur Verwirklichung Ihrer Wohnwünsche liegt jetzt ganz in Ihren Händen!
Es handelt sich um eine geförderte Wohnung. Das bedeutet, dass der Mieter/die Mieterin bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss:
1) Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung.
2) Einkommensgrenzen (Jahresnettoeinkommen):
1 Person: EUR 40.800,-
2 Personen: EUR 61.200,-
Jede weitere Person: + EUR 5.400,-
3) Ausschließlich die geförderte Wohnung darf zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses verwendet werden.
4) Die bisherige Wohnung ist binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben.
Weiterführende Informationen zur Geschosswohnbauförderung finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.