MONTAG BIS DONNERSTAG
8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
FREITAG
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Wollen Sie uns persönlich besuchen?
Lassen Sie sich dazu bitte unbedingt einen
TERMIN reservieren!
Kontakt: 0316 / 8054
Einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen (Investitionen) in einer Wohnung hat der Mieter nur bei Beendigung seines Mietverhältnisses, wenn sie eine wesentliche Verbesserung darstellen, über seine Nutzungsdauer wirksam und von Nutzen sind, nicht älter als 20 Jahre sind, dem Vermieter seinerzeit angezeigt und nicht abgelehnt wurden und unter Vorlage von schriftlichen Rechnungen.
Nicht abzulösen sind beispielsweise: