MONTAG BIS DONNERSTAG
8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
FREITAG
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Kontakt: 0316 / 8054
Vor der allfälligen Anbringung einer Klimaanlage sind folgende Rechtsvorschriften (jeweils !!) zu beachten:
1. Baurechtliche Vorschriften (nach dem Stmk. BauG)
2. Zivilrechtliche Vorschriften (Wohnungseigentumsrecht)
Unabhängig von baurechtlichen Vorschriften sind jedenfalls auch die einschlägigen zivilrechtlichen Regelungen zu beachten
3. Technische Voraussetzungen